Nutzungs- und Lizenzbedingungen EntraSYSTEM4

Letzte Aktualisierung: 22. April 2026

Diese Nutzungs- und Lizenzbedingungen (nachfolgend die „Bedingungen“) regeln die Nutzung und die Lizenzierung von EntraSYSTEM4, einem Zutrittskontrollsystem, das von Entrya Technologies BV (nachfolgend der „Anbieter“) angeboten wird.

Durch die Installation, Aktivierung, Nutzung oder den Zugriff auf EntraSYSTEM4 akzeptiert der Nutzer oder Kunde (nachfolgend gemeinsam der „Nutzer“ oder „Kunde“) diese Bedingungen vollständig und vorbehaltlos.

Falls der Kunde diese Bedingungen im Namen einer juristischen Person akzeptiert, erklärt er, befugt zu sein, diese juristische Person rechtswirksam zu verpflichten.

Diese Bedingungen richten sich hauptsächlich an professionelle Nutzer. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des belgischen Wirtschaftsgesetzbuches, bleiben die zwingenden Verbraucherrechte uneingeschränkt anwendbar.

1. Definitionen

  • EntraSYSTEM4: das Zutrittskontrollsystem einschließlich Software, Anwendungen, Webportal, Dokumentation und etwaiger Updates
  • Anbieter: Entrya Technologies BV oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen
  • Kunde: jede natürliche oder juristische Person, die EntraSYSTEM4 erwirbt, aktiviert oder nutzt
  • Endnutzer: jede natürliche Person, die vom Kunden zur Nutzung des Systems autorisiert wurde
  • Standort: ein oder mehrere physische Standorte, an denen das System installiert wird und gemeinsam mit einer gemeinsamen Datenbank für Türen, Benutzer und Einstellungen verwaltet wird
  • Cloud: die vom Anbieter verwaltete Online-Infrastruktur, auf der Daten gespeichert und verarbeitet werden.

2. Anwendungsbereich und Nutzungsformen

2.1 Diese Bedingungen gelten für jede Nutzung von EntraSYSTEM4 sowie für alle Angebote, Verträge, Abonnements und Dienstleistungen des Anbieters, unabhängig davon, ob sie kostenlos oder kostenpflichtig sind..

2.2 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie vom Anbieter schriftlich bestätigt wurden.

2.3 EntraSYSTEM4 kann wie folgt genutzt werden:

a) Basic-Modus (offline)

  • EntraSYSTEM4 funktioniert als eigenständiges Zutrittskontrollsystem.
  • Der Zugang wird über eine Codetastatur gewährt.
  • Die Verwaltung der Zugangscodes erfolgt über die Codetastatur oder die ES4-App.
  • Das System funktioniert ohne Internetverbindung.

b) Cloud-Modus (online)

  • EntraSYSTEM4 funktioniert als Cloud-basiertes Zutrittskontrollsystem.
  • Der Zugang kann über eine Codetastatur, die ES4-App, das ES4-Webportal und per SMS gewährt werden.
  • Die Verwaltung erfolgt über das ES4-Webportal und/oder die ES4-App.
  • Das System ist mit dem Internet verbunden.

3. Cloud-Modus und Abonnements

3.1 Der Cloud-Modus kann genutzt werden:

  • ohne Abonnement (Free);
  • mit Abonnement (Lite oder Pro).

3.2 Abonnements sind:

  • jährlich;
  • pro Standort;
  • nicht übertragbar (auch nicht auf einen anderen Standort).

3.3 Die Funktionalitäten unterscheiden sich je nach Abonnementtyp und werden auf der Website des Anbieters beschrieben.

3.4 Der Anbieter behält sich das Recht vor, Funktionalitäten zu ändern, Abonnementmodelle anzupassen, Preise zu ändern oder bestimmte Funktionalitäten hinzuzufügen, einzuschränken oder einzustellen. Preisänderungen für kostenpflichtige Abonnements gelten erst ab Beginn einer neuen Abonnementlaufzeit.


4. Lizenz

4.1 Der Anbieter gewährt dem Kunden eine beschränkte, nicht-exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung von EntraSYSTEM4 gemäß diesen Bedingungen

4.2 Die Lizenz gewährt keine Eigentumsrechte und gilt ausschließlich für die interne Nutzung auf der/den vereinbarten Site(s). Sie kann zudem vom Anbieter gemäß diesen Bedingungen eingeschränkt, ausgesetzt oder beendet werden.

4.3 Die Lizenz für den Basic-Modus wird für die Dauer der Nutzung des Systems und im Cloud-Modus für die Dauer des aktiven Abonnements gewährt.

4.4 Alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben dem Anbieter vorbehalten.


5. Einschränkungen

Es ist untersagt:

  • die Software zu kopieren, zu ändern, zu verkaufen, zu vermieten, zu übersetzen oder davon abgeleitete Werke zu erstellen;
  • Reverse Engineering, Dekompilierung oder Demontage vorzunehmen;
  • das System für rechtswidrige, betrügerische oder sicherheitskritische Zwecke zu verwenden;
  • Sicherheitsmaßnahmen ohne Genehmigung zu umgehen oder zu testen;
  • Malware, automatisierte Skripte oder schädliche Software zu verwenden;
  • Penetrationstests oder Sicherheitsaudits ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters durchzuführen.

6. Geistiges Eigentum

Alle geistigen Eigentumsrechte an EntraSYSTEM4 bleiben ausschließliches Eigentum des Anbieters oder seiner Lizenzgeber.


7. Cloud, Daten und Datenschutz

7.1 I Im Cloud-Modus werden Daten innerhalb der vom Anbieter verwalteten Cloud-Infrastruktur gespeichert und verarbeitet, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gehostet wird.

7.2 Der Kunde bleibt jederzeit Eigentümer der über EntraSYSTEM4 eingegebenen oder erzeugten Daten und trägt die Verantwortung dafür, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zugriffsrechte, Protokolldaten, Benutzerinformationen und Konfigurationen.

7.3 Der Anbieter handelt als Auftragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO/GDPR) und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und auf Rechnung des Kunden.

7.4 Der Anbieter ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten und Systemdaten vor Verlust, unbefugtem Zugriff oder unrechtmäßiger Verarbeitung zu schützen.

7.5 Der Anbieter ist berechtigt, anonymisierte und aggregierte Daten für statistische Zwecke, Berichterstattung, Produktverbesserungen, Sicherheitsanalysen und Forschungszwecke zu verwenden, sofern diese Daten keiner einzelnen Person oder keinem einzelnen Kunden zugeordnet werden können.

7.6 Die DSGVO-Erklärung und die Datenschutzerklärung von Entrya Technologies sind integraler Bestandteil dieser Bedingungen.


8. Verfügbarkeit, Wartung und Support

8.1 Der Anbieter bemüht sich nach angemessenem Ermessen, EntraSYSTEM4 betriebsbereit und verfügbar zu halten, und bietet Support innerhalb einer angemessenen Frist während der Bürozeiten an Werktagen an.

8.2 Im Cloud-Modus kann die Verfügbarkeit von externen Faktoren wie Internetverbindungen, Telekommunikationsanbietern und Drittanbietern abhängen.

8.3 Geplante Wartungsarbeiten können zu vorübergehenden Unterbrechungen führen. Soweit dies vernünftigerweise möglich ist, wird der Anbieter solche Wartungsarbeiten rechtzeitig im Voraus ankündigen.

8.4 Der Anbieter kann korrektive, präventive oder weiterentwickelnde Wartungsmaßnahmen durchführen, einschließlich Updates, Patches und funktionaler Änderungen.

8.5 Der Anbieter leistet Support innerhalb einer angemessenen Frist an Werktagen während der Bürozeiten, ausgenommen Wochenenden, gesetzliche Feiertage und kollektive Betriebsferien.

8.6 Der Anbieter behält sich jederzeit das Recht vor, alte oder veraltete Versionen von EntraSYSTEM4 einzustellen, Updates verpflichtend vorzuschreiben oder Hardware als End of Life (EOL) zu erklären.


9. Haftung

9.1 Die Verpflichtungen des Anbieters sind Bemühens Verpflichtungen.

9.2 EntraSYSTEM4 ist ein unterstützendes Hilfsmittel, für das keine absolute Sicherheit gewährleistet werden kann. Es bietet keine Garantie für die physische Sicherheit, hat keine Versicherungsfunktion und stellt keine Alarmzentrale dar.
Der Anbieter kann daher nicht für Einbruch, Diebstahl, unbefugten Zutritt, Vandalismus, Hacking oder sonstige Sicherheitsvorfälle haftbar gemacht werden, selbst wenn EntraSYSTEM4 ordnungsgemäß genutzt wird. Ebenso haftet der Anbieter nicht für Fehler, Verzögerungen, Störungen, Datenverluste, Nichtverfügbarkeiten, Vorfälle oder sonstige Beeinträchtigungen, die auf Dienstleistungen oder Infrastrukturen Dritter zurückzuführen sind.
Darüber hinaus kann der Anbieter nicht garantieren, dass das System fehlerfrei, unterbrechungsfrei oder vollständig sicher funktioniert.

9.3 Der Anbieter haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen, Datenverluste, Betriebsunterbrechungen oder sonstige Folgeschäden.

9.4 Die Gesamthaftung des Anbieters ist auf den Betrag begrenzt, den der Kunde für die Nutzung von EntraSYSTEM4 in den zwölf (12) Monaten vor Eintritt des Schadensfalls bezahlt hat.

9.5 Ist EntraSYSTEM4 aufgrund geplanter Wartungsarbeiten, Störungen oder unvorhergesehener Umstände vorübergehend nicht erreichbar oder nicht funktionsfähig und bleibt dieser Zeitraum angemessen, besteht kein Anspruch auf Entschädigung durch den Anbieter.


10. Nutzungsbedingungen

10.1 Der Kunde hat EntraSYSTEM4 gemäß den vom Anbieter vorgegebenen Installations- und Nutzungsbedingungen zu installieren und zu verwenden. Der Kunde ist insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, verantwortlich für:

  • die korrekte Konfiguration und die ordnungsgemäße Nutzung von EntraSYSTEM4;
  • die Verwaltung der Benutzer, Zugriffsrechte und Authentifizierungsmittel;
  • die Sicherheit der Passwörter, Geräte und Konten;
  • die Verfügbarkeit und Sicherheit lokaler Netzwerke und Internetverbindungen;
  • die Hardware;
  • die lokale Infrastruktur;
  • die physische Sicherheit der Site;
  • die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie die Information der Endnutzer über die Datenverarbeitung;
  • … usw.

10.2 Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen, Schäden, Kosten, Bußgeldern, Verlusten oder Forderungen Dritter frei, die aus einer fehlerhaften oder unsachgemäßen Nutzung von EntraSYSTEM4 durch den Kunden selbst oder dessen Abnehmer/Endnutzer, aus einem Verstoß gegen diese Bedingungen, aus einer rechtswidrigen Nutzung, aus Verstößen gegen Datenschutz- oder Datenschutzgesetze, aus einer fehlerhaften Konfiguration oder Verwaltung von Zugriffsrechten usw. resultieren


11. Aussetzung, Beendigung und Folgen

11.1 Der Anbieter kann die Nutzung von EntraSYSTEM4 ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft aussetzen oder beenden, ohne vorherige Inverzugsetzung, wenn:

  • gegen diese Bedingungen verstoßen wird;
  • Missbrauch, Sicherheitsvorfälle oder eine Gefährdung der Integrität des Systems vorliegen;
  • das Abonnement abgelaufen ist oder nicht verlängert wurde;
  • die Zahlung nicht fristgerecht erfolgt ist;
  • dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

11.2 Mit der Beendigung des Cloud-Abonnements entfällt die Cloud-Funktionalität. Der Kunde kann, soweit technisch möglich, weiterhin nicht Cloud gebundene Funktionalitäten nutzen.

11.3 Nach der Beendigung hat der Kunde für einen angemessenen Zeitraum die Möglichkeit, seine Daten zu exportieren, sofern dies nicht aus rechtlichen oder technischen Gründen unmöglich ist. Die Daten werden in jedem Fall nach Ablauf einer angemessenen Frist endgültig gelöscht.

11.4 Die Aussetzung oder Beendigung begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Rückerstattung, soweit dies gesetzlich zulässig ist, außer im Falle von grober Fahrlässigkeit, vorsätzlichem Fehlverhalten oder Betrug seitens des Anbieters.


12. Höhere Gewalt und Änderungen

12.1 Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsmängel, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Störungen von Strom- oder Telekommunikationsnetzen, Cybervorfälle, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Krieg oder Handlungen Dritter.

12.2 Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Bedingungen, den Dienst oder die Funktionalitäten zu ändern. Änderungen treten nach ihrer Bekanntgabe über das Webportal, die Anwendung oder die Website in Kraft.

12.3 Sofern eine Änderung wesentliche Auswirkungen auf die kostenpflichtigen Cloud-Funktionalitäten hat, wird der Anbieter angemessene Anstrengungen unternehmen, den Kunden hierüber im Voraus zu informieren..


13. Nichtigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt und weiterhin in vollem Umfang wirksam.
Eine ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die dem ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich entspricht.


14. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

Diese Bedingungen unterliegen dem belgischen Recht.
Für sämtliche Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks zuständig, in dem der Anbieter seinen Sitz hat, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.


15. Kontakt

Entrya Technologies BV
Meerkensstraat 69
3650 Lanklaar – Belgien
E-mail: info@www.entrya.com